Im Prozess gegen die „No-Angels“-Sängerin Nadja Benaissa will das Amtsgericht Darmstadt heute das Urteil verkünden. Die 28-jährige Sängerin hatte gestanden, trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. Ein Mann soll sich dabei bei ihr mit dem Virus angesteckt haben. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb für die Angeklagte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Benaissa beteuerte in ihrem Schlusswort vor Gericht, es tue ihr „von Herzen leid.“