Im Prozess gegen die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat die Staatsanwaltschaft für die Angeklagte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Die 28-jährige Benaissa machte sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie der vollendeten gefährlichen Körperverletzung schuldig. Als strafmildernd wertete Staatsanwalt Peter Liesenfeld in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Darmstadt vor allem ihr Geständnis. Die Sängerin habe „Schuldeinsicht“ gezeigt“, sagte er in seinem Plädoyer.
Benaissa hatte zu Beginn des Verfahrens gestanden, trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. Sie ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil sie ihre Partner über die Infektion nicht informiert und ein Mann sich dabei mutmaßlich angesteckt haben soll.
Mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ sei Benaissa „die Quelle für die Infektion“ des Mannes, sagte Gutachter Josef Eberle im Prozess. Die Viren der beiden Infizierten gehörten dem gleichen Subtyp an, sagte der Experte von der Universität München. Der Virustyp, dessen Spuren nach Westafrika wiesen, sei in Deutschland „relativ selten“. Bei dem ehemaligen Partner handelt es sich um den Nebenkläger in dem Verfahren.