Nadja Benaissa wurde heute, 26. August, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und 300 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Das Amtsgericht Darmstadt hat entschieden, dass die HIV-positive Sängerin nicht hinter Gitter muss. Benaissa schien von dem Urteilsspruch äußerlich unbeeindruckt, lächelte sanft. Für das Urteil hatten sich sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt Peter Liesenfeld ausgesprochen, der zwei Jahre auf Bewährung sowie das Ableisten von 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit forderte. Die ‚No Angels‘-Schönheit stand insgesamt vier Prozesstage vor Gericht, da sie angeklagt wurde, trotz ihrer HIV-Infektion ungeschützten Sex mit mehreren Männern gehabt zu haben, die nichts von ihrer Krankheit wussten. Nach einem Gutachten hatte die HIV-infizierte Künstlerin im Jahr 2004 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Mann mit dem Aids-Erreger angesteckt. Ein anderer Partner war trotz Sex ohne Kondom von einer Ansteckung verschont geblieben.
„Es tut mir von Herzen leid“, hatte auch das Mitglied der Castingband am letzten Tag das Wort an die Anwesenden gerichtet. „Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen“, entschuldigte sich Benaissa gestern noch einmal.
Kommt das Gericht der Forderung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach, dann wird die ehemalige ‚Popstars‘-Kandidatin mit einer auf Bewährung ausgesetzten Strafe rechnen können.