Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis. Zwar verurteilte das Amtsgericht Darmstadt die 28-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung, weil sie trotz einer HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt hatte. Sie habe die Männer „nicht absichtlich in Gefahr“ gebracht, sagte Richter Dennis Wacker. Doch habe sie eine Ansteckung „zumindest billigend in Kauf genommen.“ Das Gericht beließ es bei einer zweijährigen Bewährungsstrafe, weil Benaissa ihre Schuld zugegeben hatte. Die Deutsche Aids-Hilfe kritisierte das Urteil.
Richter Wacker wertete das umfassende Geständnis als „ganz erheblich“ strafmildernd. Benaissa habe deutlich gemacht, „dass sie um ihr Fehlverhalten weiß und Verantwortung übernehmen will“. Neben der Bewährungsstrafe verurteilte das Gericht den Popstar dazu, 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten.
Das Gericht sprach Benaissa sowohl der versuchten als auch der vollendeten gefährlichen Körperverletzung schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts infizierte sich ein Partner mit dem Aids-Virus, als er ungeschützten Sex mit der Sängerin hatte. Die Richter stützten sich dabei auf ein wissenschaftliches Gutachten. Die Sängerin hatte ihrem Ex-Partner, der in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten war, ihre Infektion verheimlicht. Benaissa wurde zudem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil sie auch mit einem anderen Mann ungeschützten Sex hatte. Dieser steckte sich aber nicht mit dem Virus an.
Richter Wacker hielt Benaissa vor, „katastrophale Fehlentscheidungen“ getroffen und „verantwortungslos“ gehandelt zu haben. Es wäre ihr ohne Weiteres möglich gewesen, „auf die Nutzung von Kondomen zu bestehen“.
Neben dem Geständnis wertete der Richter auch als strafmildernd, dass die öffentliche Offenbarung ihrer HIV-Infektion Benaissas Leben „in erheblichem Maß“ beeinträchtigt habe. Zudem habe sie gelernt, mit ihrer Infektion offen umzugehen und verantwortungsvoll zu handeln.
Benaissas Verteidiger zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Er gehe nicht davon aus, dass er Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlege, sagte Anwalt Oliver Wallasch. Benaissa äußerte sich nicht persönlich zu dem Urteil.
Die Deutsche Aids-Hilfe bedauerte das Urteil, da von ihm die „falschen Botschaften“ ausgingen. „Wenn die Verhütung vor allem Frauen und HIV-Positiven einseitig zugeschrieben wird, setzen wir die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft“, kritisierte die DAH-Frauenreferentin Marianne Rademacher.