Nadja Benaissa muss nicht in Haft – zwei Jahre Bewährung





Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis. Zwar verurteilte das Amtsgericht Darmstadt die 28-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung, weil sie ihre HIV-Infektion verheimlicht und ungeschützten Sex gehabt hatte. Doch beließ es das Gericht bei einer zweijährigen Bewährungsstrafe, weil Benaissa ihre Schuld zugegeben hatte.

Richter Dennis Wacker wertete das umfassende Geständnis als „ganz erheblich“ strafmildernd. Benaissa habe deutlich gemacht, „dass sie um ihr Fehlverhalten weiß und Verantwortung übernehmen will“. Neben der Bewährungsstrafe verurteilte das Gericht den Popstar dazu, 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einer Pflegeeinrichtung für HIV-Infizierte abzuleisten. Zudem muss sie ihre psychologische Behandlung fortsetzen. Benaissa gab nach der Urteilsverkündung einen erleichterten Stoßseufzer von sich. Danach brach sie in Tränen aus und verbarg ihr Gesicht mehrere Minuten lang in den Händen.

Nach Überzeugung des Gerichts infizierte sich ein ehemaliger Partner mit dem Aids-Virus, als er ungeschützten Sex mit der Sängerin hatte. Die Richter stützten sich dabei auf ein wissenschaftliches Gutachten. Benaissa wurde zudem nicht nur wegen vollendeter, sondern auch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil sie auch vor einem anderen Mann ihre Infektion verborgen und mit ihm ungeschützten Sex gehabt hatte. Dieser steckte sich aber nicht an.

Richter Wacker hielt Benaissa vor, „katastrophale Fehlentscheidungen“ getroffen und „verantwortungslos“ gehandelt zu haben. Es wäre ihr ohne Weiteres möglich gewesen, „auf die Nutzung von Kondomen zu bestehen“. Sie habe die Männer durch den ungeschützten Sex zwar „nicht absichtlich in Gefahr“ gebracht. Doch habe sie eine Ansteckung „zumindest billigend in Kauf genommen.“

Neben dem Geständnis wertete der Richter aber auch als strafmildernd, dass die öffentliche Offenbarung ihrer HIV-Infektion Benaissas Leben „in erheblichem Maß“ beeinträchtigt habe. Zudem habe sie gelernt, mit ihrer Infektion offen umzugehen und verantwortungsvoll zu handeln.

Benaissas Verteidiger zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Er gehe nicht davon aus, dass er Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlege, sagte Anwalt Oliver Wallasch. Benaissa äußerte sich nicht persönlich zu dem Urteil. Sie hatte allerdings in ihrem Schlusswort am Tag vor der Urteilsverkündung beteuert, dass es ihr „von Herzen leid“ tue. Auch die Staatsanwaltschaft will das Urteil wahrscheinlich annehmen. Das Urteil entsprach der Forderung der Anklage.