Charlie Sheen: Ehevertrag kommt ans Tageslicht


Laut Ehevertag muss Charlie Sheen seiner Frau Brooke Mueller jährlich 300.00 US-Dollar (rund 230. 000 Euro) für ihre Ehe zahlen.

Die Beziehung des Paares steht in den Sternen, seitdem Sheen am ersten Weihnachtsfeiertag des vergangenen Jahres verhaftet wurde, da er seine Noch-Ehefrau mit einem Messer bedroht haben soll. Das Paar ist Eltern der 13 Monate alten Zwillinge Max und Bob.

Der Ehevertrag wurde vor der Hochzeit von Sheen und Mueller im Mai 2008 geschlossen. Die Vereinbarung gilt für die ersten zehn Ehejahre. Lassen sich die beiden vor Ablauf der zehn Jahre scheiden, wird das Geld je nach Dauer der Ehe aufgeteilt.

Das Dokument, welches von der Website ‚Gawker‘ enthüllt wurde, enthält folgende Klausel: „Charlie verpflichtet sich dazu, Brooke. die jährliche Summe von 300.000 US-Dollar (als ‚Jahrestagsbezahlung‘) auszuzahlen, zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach dem Hochzeitstag.“

Mueller kann Sheen wegen Nichterfüllung anzeigen, sollte er versäumen, ihr das Geld auszuzahlen. In diesem Falle wird die Zahlung verzinst. Innerhalb der ersten 180 Tage ihrer Ehe hat Mueller bereits rund 385.000 Euro sowie Anteile an Sheens Häusern erhalten. Sollten sie sich scheiden lassen, würde Mueller 77.000 Euro Umzugskosten ausgezahlt bekommen und dürfte eines der Autos, das sie zu dem Zeitpunkt fährt, behalten. Der ‚Two and a Half Men‘-Star muss außerdem für alle Lebenskosten seiner Partnerin aufkommen.

Jedoch hat Mueller keinen Anspruch auf Anteile der Erfolgs-TV-Show ihres Mannes (‚Two and a Half Men‘). Sheens Ex-Frau Denise Richard hält bereits Anteile daran. „Dieses Brutto-Einkommen unterliegt Provisionskosten, anderen Geschäftskosten, der Einkommenssteuer sowie einer bestimmten Provision, die von einem Abkommen zwischen Mr. Sheen und seiner Ex-Frau abhängt“, heißt es in dem Dokument.

Obwohl das Paar derzeit getrennt voneinander lebt, haben sie erst kürzlich geäußert, dass sie nicht vorhaben, sich scheiden zu lassen, sondern ihre Ehe für ihre Kinder Max und Bob retten wollen.