Anklage fordert für Benaissa zwei Jahre auf Bewährung





„No-Angels“-Sängerin Nadja Benaissa kann auf eine Bewährungsstrafe hoffen: Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess gegen die 28-Jährige vor dem Amtsgericht Darmstadt eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Benaissa soll einen ehemaligen Partner bei ungeschütztem Sex mit HIV angesteckt haben. In einem persönlichen Schlusswort betonte sie erneut, es tue ihr „von Herzen leid.“

Die Sängerin machte sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie der vollendeten gefährlichen Körperverletzung schuldig. Sie soll mit zwei Männern ungeschützten Sex gehabt haben, obwohl sie von ihrer HIV-Infektion wusste. Einer der beiden Partner soll sich bei ihr angesteckt haben. Ein Sachverständiger kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass sich der Mann „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ bei ihr infizierte. Der Ex-Partner Benaissas tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

Die Sängerin hatte bereits am ersten Prozesstag gestanden, trotz der ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. In ihrem Schlusswort sagte sie an die Adresse ihres Ex-Partners: „Ich kann mich nicht entschuldigen, weil es keine Entschuldigung gibt.“ Sie wünsche sich, die Zeit zurückdrehen zu können. „Es wird mir immer leid tun.“ Sie hoffe auch sehr, irgendwann noch einmal persönlich mit ihm zu sprechen. Sie wisse, dass er ihr nicht vergeben könne. Es gebe aber auch sehr viele Missverständnisse.

Als strafmildernd wertete Staatsanwalt Peter Liesenfeld vor allem das Geständnis der Angeklagten. Berücksichtigt werden müsse auch die Mitverantwortung der Sexualpartner für sicheren Sex. Diese Mitverantwortung sei in diesem Fall allerdings auch „nicht exorbitant hoch“. Strafverschärfend wertete Liesenfeld die Situation des Nebenklägers. Die Aggression, die dieser bei seiner Aussage vor Gericht gezeigt habe, halte er für verständlich. Als Auflage für eine Bewährungsstrafe forderte der Staatsanwalt 300 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Die Anwälte der Sängerin und des Nebenklägers forderten kein konkretes Strafmaß. Benaissas Anwalt Oliver Wallasch betonte aber in seinem Plädoyer, er halte es für ausgeschlossen, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesprochen werde. Er begründete dies ebenfalls vor allem damit, dass Benaissa ein „voll umfängliches Geständnis“ abgelegt habe. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.