Keine Ermittlungen gegen Victoria nach Hochzeitsreise





Die Korruptionsvorwürfe gegen die schwedische Kronprinzessin Victoria wegen ihrer Hochzeitsreise bleiben juristisch ohne Folgen. Es würden keine Ermittlungen gegen die 33-Jährige eingeleitet, teilte der oberste Korruptionsermittler des Landes, Gunnar Stetler, in Stockholm mit. Zur Begründung führte er an, dass Victoria „nicht zu den Leuten gehört, die wegen Korruption verfolgt werden können“. Dies liege daran, dass die Prinzessin ihren Titel und ihre Funktion geerbt habe. Damit falle sie nicht in die im Gesetz benannten möglichen Personengruppen, die wegen Korruption belangt werden können.

Hintergrund der Vorwürfe gegen Victoria sind Hochzeitsgeschenke eines reichen Geschäftsmannes im Wert von mehreren hunderttausend Euro. Insgesamt wurden acht Anzeigen wegen Korruption eingereicht. Sie standen im Zusammenhang mit der Hochzeitsreise der Kronprinzessin, die im Juni ihren ehemaligen Fitnesslehrer Daniel Westling geheiratet hatte. Die Frischvermählten sollen Geschenke des Unternehmers Bertil Hult im Wert von mehreren Millionen Kronen (mehrere hunderttausend Euro) angenommen haben und während der Flitterwochen unter anderem den Privatjet des Geschäftsmannes und dessen Yacht benutzt haben. Das Königshaus hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Hochzeitsreise sei „eine private Fahrt und ein Hochzeitsgeschenk eines alten Freundes der königlichen Familie“ gewesen.

Korruptionsermittler Stetler forderte das Parlament auf, das Gesetz zu ändern. „Wenn ich dem Regierungschef ein teures Geschenk mache, kann ich belangt werden, aber wenn ich die königliche Familie beschenke, dann nicht, weil sie nicht auf der Liste der Personengruppen steht.“ Dies sei „seltsam“ und müsse geändert werden.