Roman Polanski (76) wird in nächster Zukunft nicht an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden.
Der Kult-Regisseur (‚Rosemary’s Baby‘) steht derzeit unter Hausarrest in der Schweiz, wo er aufgrund eines Haftbefehls für eine Straftat, die er vor knapp 30 Jahren in den USA beging, im September festgenommen wurde. Ursprünglich sollte er an die US-amerikanische Justiz ausgeliefert werden, um sein Urteil zu erhalten, nun heißt es jedoch, dass der Filmemacher nicht zurückgeschickt wird, bis entschieden wurde, ob ein Prozess in seiner Abwesenheit durchgeführt werden kann.
Rudolf Wyss, stellvertretender Direktor des schweizerischen Bundesamtes für Justiz erklärt: „Warum sollte Polanski ausgeliefert werden, wenn die Frage noch immer offen steht? Solange die Frage offen steht, hängt unsere Entscheidung davon ab. Selbst wenn wir uns für die Auslieferung entscheiden, kann er sie noch immer anfechten. Das würde viele Monate dauern.“
Im letzten Monat lehnte es ein Richter in Los Angeles ab, den Prozess in Polanskis Abwesenheit zu führen, sein Anwalt ließ jedoch verlauten, dies anfechten zu wollen.
1977 bekannte der Hollywood-Regisseur sich für schuldig, Sex mit der damals 13-jährigen Samantha Gailey – jetzt Geimer – gehabt zu haben, glaubte allerdings bloß eine Haftstrafe von 42 Tagen absitzen zu müssen. Der Richter soll sich jedoch nicht an die Vereinbarung, die Anklage auf den einen Punkt des „außerehelichen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen“ zu reduzieren, gehalten haben, woraufhin Polanski am Tag seiner Urteilsverkündigung zunächst nach London und anschließend Paris floh, wo er vor einer Auslieferung an die USA sicher war.